NOWODRUK

NEUDRUCK - "Neuauflage einer Briefmarke (Ganzsachen), die von der zuständigen Postbehörde für andere Zwecke als die Entrichtung von Gebühren herausgegeben wurde". Neudrucke werden angefertigt, nachdem der Druck von Briefmarken (Ganzsachen) abgeschlossen ist, und im Falle von Mehrauflagen, nachdem eine der Auflagen abgeschlossen wurde. Neudrucke von Briefmarken, die ursprünglich mit einem Kombinationsverfahren hergestellt wurden, können ohne eines der bei der Herstellung der Briefmarken (Ganzsachen) verwendeten Verfahren angefertigt werden. Um Missbrauch zu verhindern, ist bei den Neudrucken üblicherweise der Nennwert durchgestrichen oder ein zusätzlicher Aufdruck angebracht; sie sind nicht zur Bezahlung von Postdienstleistungen gültig.



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